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Frohes Fest / Eins und Eins

Eins und Eins - ist eigentlich eine Coverversion der US-Hip Hop-Band "2 Live Crew" und deren Song "one on one" (we had some fun - in the bedroom all day and all of the night) - da wurden auch auf Zahlen in Kinderreimmanier Schweinereien erzaehlt - ein Lied aus unseren allerersten Anfangstagen um 87/88 herum - da waren wir entsprechen anders drauf als heute - das lied wurde sehr sehr frueh auf unseren ersten konzerten zum insiderhit und den haben wir bis ein jahr nach der populaerwerdung immer noch als zugabe gespielt - heute finden wir das lied peinlich und haben sogar schon erwaegt es von den kuenftigen "Frohes Fest" Singels wo es als Bonustrack bzw B-Seite drauf ist, zu streichen - da aber
viele Fans das lied moegen, lassen wir es drauf - im endeffekt war es "1 und 1", was uns die Indizierung von "Frohes Fest" einhandelte Frohes Fest - eigentlich eine Manageridee- 1991 bastelten wir an dem album "vier gewinnt" und der baer wollte, dass wir zu weihnachten 91 eine Weihnachtssinge machen sollten, die koenne man cool jedes jahr veroeffentlichen und koennte ein paar mark nebenher machen - wir fanden die idee maessig, denn so richtig was gutes fiel uns nicht ein - wir haben wochenlang versucht diese "hausaufgabe" zu bewaeltigen mussten dem baer dann aber doch absagen. tage spaeter haben wir den groove von "Frohes Fest" gemacht und fanden den so geil, dass uns dann doch ein passender unpeinlicher text eingefallen ist - und frohes fest war geboren - kam 1991 zum ersten mal raus und das bekam kaum einer mit - als wir 92 dann mit "die da" abgingen, gibt "frohes fest" weihnachten 92 sogar bis auf platz 16 in die charts - dann 93 wurde der song von einem paedagogikprof. aus heidelberg zur indizierung eingereicht und wir sind mit absicht nicht zu verhandlung, weil wir gehofft haben, dass die single indiziert wird - wir dachten, wenn sie die single indiziert ist, kommt sie immer als coole-kleine-auflage raus - wenn sie nicht indiziert worden waere, waere sie sicher irgendwann gar nicht mehr erschienen

Ein Päd.-Prof. hatte ebenso Passagen in "Frohes Fest" wie auch in "1 und 1" in die Indizierung eingereicht - ich bin mir sicher, wenn wir zur verhandlung erschienen waeren, haette man vereinbaren koennen "1 und 1" runterzunehmen was ja der eindeutigere song ist und "Frohes Fest" haetten wir sicher als sozialkritisch erklaeren koennen - dann waere die Single ohne "1&1" sicher frei gekommen - aber das wollten wir nicht - uns war es wichtig, die single "frohes fest" in den indizierungshimmel der coolen platten einziehen zu lassen


das stimmt nicht mit dem bekannter werden durch indizierung - was aber stimmt ist, dass man ein paar credibilitypunkte aufs imagekonto gutgeschrieben bekommt - das ist nicht selten wichtiger als reine verkaufszahlen - wegen "Arschloch" auf der "Vier Gewinnt" mussten wir auch zur Bundespruefstelle. Da sind wir aber alle Vier angerueckt mit Anwalt und haben das gesamte Album vorgespielt - haben
denen erklaert, dass wir eine positive grundaussage in der band haben und das "Arschloch" im prinzip davon handelt, was passiert, wenn man nicht staendig "die sonne reinlaesst" sozusagen - dazu haben wir videoaufnahmen von konzerten gezeigt auf denen man uns von hinten beleuchtet sah, sozusagen als fremde dritte den titel vorgetragen haben - das haben die nachvollziehen koennen und der indizierungsantrag fuer "vier gewinnt" wurde von der pruefstelle abgelehnt - d.h. die platte ist frei verkaueflich

[..] zur erklaerung - das indizierungssystem laeuft folgendermassen: wenn irgendein muendiger buerger dieser republik der meinung ist, dieses oder jenes produkt sei jugendgefaehrdend, so kann er einen indizierungsantrag bei der bundespruefstelle einreichen, in dem er seine meinung darlegt - wenn die bps den antrag nachvollziehen kann, dann gibt es eine verhandlung in der der produzent des
produktes seine gruende darlegen kann. ausserdem gibt es einen richtlinienkatalog - dann wird das produkt entweder modifiziert oder aber indiziert oder freigegeben - eine indizierung vor veroeffentlichung darf es nicht geben, denn das waere zensur und die ist laut gg verboten und das ist auch gut so - es ist im grunde auch sehr demokratisch, wenn man als buerger das recht auf einen indizierungsantrag hat - das gremium der bps setzt sich auch aus so vielen verschienden leuten zusammen, dass man es als repraesentativ bezeichnen kann - ich bin allerdings kein fan der indiz.praxis was computerspiele angeht - da sollte man wenigstens in testzeitschriften von berichten duerfen [..]

 

mit freundlicher Genehmigung von:
Smudo (NG-Posting), Januar 1999, redaktionell bearbeitet